Mit zwei wunderschönen Ferienwohnungen in exklusiver Lage gehört es zu den hochwertigsten Ferienhäusern in Oberstdorf.
Diese Unterkunft wird von einem privaten Gastgeber betrieben. Diese Kennzeichnung hat keine steuerliche Relevanz, einschließlich MWSt. und anderer "indirekter Steuern", ist aber nach EU-Verbraucherrecht vorgeschrieben.