Nach Ihrer entspannten Nachtruhe in unserem kleinen Dorf erwartet Sie - von März bis Oktober - ein umfangreiches Frühstücksbuffet, welches keine Wünsche offen lässt. In den Wintermonaten - November bis März - gibt es kein Frühstücksbuffet.
Diese Unterkunft wird von einem privaten Gastgeber betrieben. Diese Kennzeichnung hat keine steuerliche Relevanz, einschließlich MWSt. und anderer "indirekter Steuern", ist aber nach EU-Verbraucherrecht vorgeschrieben.